§ 951 ABGB; § 785 ABGB; § 952 ABGB
Der OGH legt dar, dass die Errichtung einer Privatstiftung und die Einlage erheblicher Vermögensbestandteile des Erblassers darin als Umgehung der unbefristeten Schenkungsanrechnung für pflichtteilberechtigte Personen qualifiziert werden kann.