§ 1 TschvKG; § 1 KurEG; § 3 KurEG; § 276 ABGB
Der OGH erläutert, dass andere Gläubiger nicht legitimiert ist, einen Rekurs gegen die Beauftragung eines Kurators für die Besitzer von Gewinnscheinen nach § 1 Teilschuldverschreibungskuratorengesetz im Ausgleichsfall zu erheben.