Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob grenzüberschreitende Bankdienstleistungen auch bei Fehlen einer inländischen Niederlassung eine Konzession nach BWG oder WAG erfordern. Bezugnehmend auf die in der Lehre vertretenen Rechtsauffassungen erläutern sie zivil- und strafrechtliche sowie teleologische Aspekte, stellen die Grundfreiheiten des freien Kapital- und Dienstleistungsverkehrs einander vergleichend gegenüber und nehmen Stellung zum Kriterium der Gewerblichkeit im BWG und der GewO.