§ 933a ABGB; § 1165 ABGB; § 1166 ABGB; § 1167 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH prüft die Aktivlegitimation einer im Firmenbuch bereits gelöschten GmbH und den Verjährungsbeginn der Schadenersatzforderung nach § 933a ABGB. Weiters beurteilt er die Verantwortlichkeit eines Architekten bzw dessen Auftraggebers für entstandene Bauschäden.