Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der österreichischen Umsetzung der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf, und hier insbesondere mit § 933b ABGB, der dem Verkäufer ein Rückgriffsrecht gegen seinen Vormann nur im Rahmen des Gewährleistungsrechts einräumt, kritisch auseinander. Wilhelm zeigt, dass die Gewährleistungsbestimmungen keine taugliche Rechtsgrundlage für einen vollständigen Ausgleich aller entstandenen Aufwendungen darstellt und spricht sich, im Interesse einer richtlinienkonformen Umsetzung, für eine analoge Zugrundelegung des § 1014 ABGB aus.