§ 918 ABGB; § 1168 ABGB; § 1435 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Werkbesteller keine Rücktrittslegitimation besitzt, sofern er die vereinbarte Beteiligung an der Werkerstellung unterlässt. Weiters beschreibt der erkennende Senat die Beweislast eines Kondiktionsklägers und nimmt Stellung zur Beurteilung der Teilbarkeit einer (Werk-)Leistung.