Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Gewährleistungsrechte des Bestandnehmers bei Teilanwendung des MRG und setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob § 9 KSchG einer Befreiung des Bestandgebers von seiner Instandhaltungspflicht und seiner Verpflichtung zur Verbesserung von Mängeln, die während des laufenden Mietverhältnisses auftreten, entgegensteht.