Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob das Firmenbuchgericht den Vorstand einer Privatstiftung zur Offenlegung einer allfällig erstellten Stiftungszusatzurkunde anweisen kann. In diesem Zusammenhang beurteilt er auch, ob die Nichtvorlage die Kontrollpflicht des Firmenbuchgerichts erschwert oder vereitelt.
Rechtsgrundlagen: § 7 PSG; § 10 Abs 2 PSG; § 15 Abs 1 FBG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG; § 20 PSG