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OGH, 28.05.2002, 4 Ob 69/02d (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtReinhard Schandaecolex 2002/262ecolex 2002, 676 Heft 9 v. 1.9.2002

§ 94 BWG; § 1 UWG

Der OGH erörtert die Unzulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Unternehmens, in denen dieses die Ausführung der beworbenen Dienstleistung durch ein Bankinstitut durch Gebrauch der Bezeichnung "banko.max" vortäuscht.

OGH, 28.05.2002, 4 Ob 69/02d

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