§ 35 Abs 1 KartG; § 7 UrhG; § 76c UrhG; Art 9 DatenbankRL
Der OGH erörtert, dass die ausnahmslose Verweigerung der Zugriffsrechte auf Firmenbuchinformationen zum Zweck der gewerblichen Verwendung als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 35 Abs 1 KartG qualifiziert werden kann.