Zusammenfassung: Der Autor nimmt das Inkrafttreten des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes zum Anlass, verschiedene Übertrittsvarianten in das neue Abfertigungsmodell wie auch die Zweckmäßigkeit eines Übertritts aus der Perspektive des Dienstgebers und der Arbeitnehmer zu erläutern. Dabei zeigt er auch den Reformbedarf der §§ 47 und 48 BMVG.
Rechtsgrundlagen: § 47 BMVG; § 48 BMVG