Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob dem Wohnungseigentumsbewerber im Fall der Anmerkung der Zusage der Gewährung von Wohnungseigentum bei der Grundstücksexekution ein Aussonderungsanspruch zustehen soll und erläutert, welcher Umsetzungsweg bei der Reform des WEG gewählt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 2 WEG; § 37 EO; § 150 EO