§ 81 EheG; § 82 EheG
Der OGH erläutert, in welchem Ausmaß ein Gebäude, das ursprünglich als Rohbau samt dazugehöriger Liegenschaft von einem Ehepartner bereitgestellt wurde und im Laufe der Ehe von beiden Ehegatten ausgestaltet wurde, im Aufteilungsverfahren ehelichen Vermögens zu berücksichtigen ist.