§ 1422 ABGB; § 1062 ABGB
Der OGH erläutert, dass der Neugläubiger den Wechsel in der Gläubigerposition nach der Einlösung einer hypothekarisch abgesicherten Forderung nicht grundbücherlich registrieren lassen muss.
OGH, 17.12.2001, 4 Ob 254/01h
§ 1422 ABGB; § 1062 ABGB
Der OGH erläutert, dass der Neugläubiger den Wechsel in der Gläubigerposition nach der Einlösung einer hypothekarisch abgesicherten Forderung nicht grundbücherlich registrieren lassen muss.
OGH, 17.12.2001, 4 Ob 254/01h