Zusammenfassung: In dem Beitrag wird der sachliche Geltungsbereich des in Entwurfsform vorliegenden Eigenkapitalersatzgesetzes beschrieben. Die Autorin weist nach, dass auch Treugeber, stille Gesellschafter und Kommanditisten bei entsprechender Einwirkungsmöglichkeit auf die Gesellschaftsgebarung vom Geltungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts umfasst werden können.
Rechtsgrundlagen: MinEntw EKEG