Zusammenfassung: Anlasspunkt für folgenden Beitrag bilden verschiedene Lehrmeinungen, die sich mit den Ansprüchen der Darlehensnehmer auf Rückforderung von infolge rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln zuviel bezahlten Zinsbeträgen auseinander setzten und aus einer Rechtsanalogie zu § 1480 ABGB die Anwendbarkeit der "kurzen" dreijährigen Verjährungsfrist ableiten. Die Autorin kritisiert diese Rechtsansicht und weist nach, dass sowohl der telos wie auch die gebotene Gleichstellung von Gläubiger und Schuldner gegen eine Anwendung der Bestimmung auf Darlehensverträge spricht, weshalb Beclin auf eine Zugrundelegung der 30jährigen Verjährungsfrist plädiert.