§ 17 EStG; § 22 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Bestand mehrerer Einnahmequellen die Aufteilung der investierten Kosten gebietet.
VwGH, 29.05.2001, 2001/14/0090-3
§ 17 EStG; § 22 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Bestand mehrerer Einnahmequellen die Aufteilung der investierten Kosten gebietet.
VwGH, 29.05.2001, 2001/14/0090-3