§ 1151 ABGB
Der OGH erörtert, dass durch Fortsetzung der Geschäftsleitungstätigkeit durch den Geschäftsführer ein Arbeitsvertrag schlüssig begründet wird, sofern der Mehrheitsgesellschafter darüber informiert ist.
OGH, 06.12.2000, 9 ObA 273/00y
§ 1151 ABGB
Der OGH erörtert, dass durch Fortsetzung der Geschäftsleitungstätigkeit durch den Geschäftsführer ein Arbeitsvertrag schlüssig begründet wird, sofern der Mehrheitsgesellschafter darüber informiert ist.
OGH, 06.12.2000, 9 ObA 273/00y