Zusammenfassung: Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, dass die in der ZollbefreiungsVO vorgesehene Limitierung beim Betragswert und Mengenumfang für bestimmte Güter als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Importabgaben nicht mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Darauf aufbauend prüft Burgstaller den allfälligen Bestand von Schadenersatzansprüchen der Besitzer von Duty-free-shops gegen den europäischen Rat.