§ 6 EStG
Der VwGH definiert den teleologischen Zweck und Anwendungsbereich einer Besserungsvereinbarung und legt dar, dass der daraus resultierende Rückforderungsanspruch als Wirtschaftsgut qualifiziert werden kann.
VwGH, 31.01.2001, 95/13/0281
§ 6 EStG
Der VwGH definiert den teleologischen Zweck und Anwendungsbereich einer Besserungsvereinbarung und legt dar, dass der daraus resultierende Rückforderungsanspruch als Wirtschaftsgut qualifiziert werden kann.
VwGH, 31.01.2001, 95/13/0281