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OGH, 27,09.2000, 7 Ob 160/00f (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/151ecolex 2001, 441 Heft 6 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass den Frachtführer Informationspflichten wie auch eine Verpflichtung zur Offenlegung seiner Organisationsstruktur treffen, sofern die Beweislast bezüglich eines schweren Verschuldens des Frachtführers dem Geschädigten auferlegt ist.

OGH, 27,09.2000, 7 Ob 160/00f

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