§ 23 EStG
Der VwGH legt dar, dass selbst eine längere Zeitspanne zwischen Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften nicht ausschließt, diese Transaktionen als Grundstückshandel zu qualifizieren.
VwGH, 20.12.2000, 98/13/0236
§ 23 EStG
Der VwGH legt dar, dass selbst eine längere Zeitspanne zwischen Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften nicht ausschließt, diese Transaktionen als Grundstückshandel zu qualifizieren.
VwGH, 20.12.2000, 98/13/0236