Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die abgabenrechtliche Berücksichtigung der künftigen Rekultivierungskosten von Abbau- und Förderunternehmen, die in der Lehre und Erlasspraxis in der Regel als "vorbelastete Einkünfte" qualifiziert werden. Prodinger weist nach, dass die nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vorgesehene Bilanzierung eines Passivbetrages nicht als Rückstellung anzusehen ist, wobei auch die Wertminderung auf 80% nach § 9 Abs 5 EStG nicht zur Anwendung gelangt.