§ 24 HVertrG
Der OGH nimmt Stellung zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Autovertragshändlers und legt dar, dass Erlöse aus der Veräußerung von Ersatzteilen dabei unter analoger Zugrundelegung des § 24 HVertrG nicht einzubeziehen sind.
OGH, 23.10.2000, 8 Ob 74/00s