§ 207 ZPO; § 212a ZPO; § 884 ABGB; § 896 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein gerichtlicher Vergleich rechtlich sowohl ein Rechtsgeschäft wie auch eine Verfahrenshandlung darstellt, wobei die Rechtsgültigkeit beider Rechtsakte gesondert zu beurteilen sei.
OGH, 17.05.2000, 6 Ob 49/00z