§ 879 Abs 1 ABGB; § 879 Abs 2 ABGB; § 9 Abs 2 RAO
Der OGH erörtert, dass die Abtretung des Honoraranspruchs eines Rechtsanwalts an einen anderen Rechtsvertreter bei fehlender Einwilligung des Klienten Nichtigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB begründet.
OGH, 19.09.2000, 10 Ob 91/00f