Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die durch das Aktienoptionengesetz bedingten Neuregelungen im Gesellschaftsrecht für die Gewährung von stock options vorgestellt. Die Autoren beschreiben die Rechtslage bei der Anhebung des Gesellschaftskapitals, wobei sie zwischen ordentlicher und bedingter Kapitalerhöhung sowie Erhöhungen im Zuge eines "genehmigten Kapitals" differenzieren und auch die Möglichkeit eines Ankaufs eigener Aktien darstellen. Weiters erörtern die Verfasser die geplante 20%ige Limitierung des § 159 Abs 4 AktG und die Kompetenzverteilung bei der Gewährung von Aktienoptionen. Detaillierte Erwägungen zu den Informations- und Kundmachungspflichten runden den Beitrag schließlich ab.