Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden arbeitsrechtliche Sachfragen im Zusammenhang mit der Einräumung von Aktienoptionen erörtert. Die Autoren widmen sich dabei insbesondere der durch das Kapitalmarktoffensive-Gesetz (in Kraft seit 1.1.2001) geschaffenen Neuregelung des § 2a AVRAG, wonach stock options bei der Bestimmung eines Abfertigungs- oder Entgeltfortzahlungsanspruchs sowie bei Bemessung eines Ausgleichsanspruchs für noch zustehenden Resturlaub nicht zu beachten sind. Weiters prüfen die Verfasser den Entgeltcharakter von stock options und sprechen sich für eine Novellierung des § 16 AngG, der eine aliquote Einräumung von Aktienoptionen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht bzw ermöglicht, aus.