§ 448 Abs 2 Z 3 ZPO; § 104 JN; Art 18 LGVÜ
Der OGH legt dar, dass die Zustellung eines Zahlungsbefehls an einen im Ausland ansässigen bzw aufhältigen Beklagten keine Nichtigkeit nach sich zieht und führt aus, dass die Erhebung eines Einspruchs ohne Geltendmachung der Unzuständigkeit eine Streiteinlassung begründet.