Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob Beamte, Vertragsbedienstete und sonstige von der öffentlichen Hand zum Dienst zugewiesene Beschäftigte vom persönlichen Geltungsbereich des DNHG umfasst sind. Stärker zeigt die Unterschiedsmerkmale zwischen dem DNHG und OrgHG, erläutert die Rechtslage bei einer Schadenszufügung im Rahmen der mittelbaren Privatwirtschaftsverwaltung und nimmt Stellung zu Sonderbestimmungen für Universitätskliniken.