ÜArt 5 Z 3 EuGVÜ; § 27a JN; § 10 MSchG; § 10a MSchG
Der OGH erörtert die örtliche Gerichtszuständigkeit für Klagen des Inhabers einer Marke, die Gegenstand von Werbemaßnahmen im Internet bildet, wobei die Abrufbarkeit der betreffenden Internetseiten in Österreich besteht.