Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf die Frage ein, wann eine geringfügige Änderung der Zusammensetzung einer Gruppe iSd § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG zu bejahen ist und wann die Übernahmekommission ein Pflichtangebot anordnen kann. Weiters nehmen die Autoren zum Creeping-in Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 25 ÜbG; § 22 ÜbG