§ 18 FBG
Ein Rechtsmittel gegen eine Verfügung nach § 18 FBG, welcher die zwingende Verständigung einer Gesellschaft von der bevorstehenden amtswegigen Löschung vorsieht, ist unzulässig.
OGH 20.1.2000, 6 Ob 133/99y
§ 18 FBG
Ein Rechtsmittel gegen eine Verfügung nach § 18 FBG, welcher die zwingende Verständigung einer Gesellschaft von der bevorstehenden amtswegigen Löschung vorsieht, ist unzulässig.
OGH 20.1.2000, 6 Ob 133/99y