§ 1336 ABGB
Der Verfall einer Konventionalstrafe setzt den tatsächlichen Eintritt eines materiellen Schadens nicht voraus.
OGH, 29.6.1999, 1 Ob 105/99v
§ 1336 ABGB
Der Verfall einer Konventionalstrafe setzt den tatsächlichen Eintritt eines materiellen Schadens nicht voraus.
OGH, 29.6.1999, 1 Ob 105/99v