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Angemessenes Pfuscherentgelt

Wirtschaftsrechtecolex 2000/81ecolex 2000, 200 - 201 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 1152 ABGB

Der ÖHG äußert sich in dieser Entscheidung zur Höhe eines Pfuscherentgeltes. Der OGH erachtet ein Honorar von 60 % der Gebührensätze der Honorarordnung eines Professionisten (hier: Baumeister) als angemessene Entlohnung.

OGH, 21.10.1999, 6 Ob 236/99w

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