Zusammenfassung: Der Autor geht auf aktuelle Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung ein. Er stellt die Zweiteilung in einfache und qualifizierte Zertifikate und demnach zwei Arten von Dienstleistern dar. Die strengen Anforderungen für qualifizierte Zertifizierungsdienstanbieter hält er für unangemessen.
Rechtsgrundlagen: SigV; SigG; § 1 SigV; § 13 Abs 4 SigV