§ 1 UWG; § 9 UWG
Domain-Grabbing unterliegt als sittenwidrige Behinderung § 1 UWG. Dem Kennzeichen Format komme als Firmenbestandteil Schutz nach § 9 UWG zu. Der OGH gewährte dem Kläger einen Unterlassungsanspruch, der dem Beklagten die Belegung bzw. Benutzung des Domain-Namens im Internet verbietet.