§ 52 AktG; § 65 AktG; § 220 AktG; § 81 GmbHG; § 82 GmbHG; § 96 GmbHG
Die Entscheidung enthält Grundsätze über die Zulässigkeit eines Down-Strem-Mergers. Erörtert wird ausführlich, welche Gläubigerschutzbestimmungen ausreichend gewahrt werden müssen.
OGH, 11.11.1999, 6 Ob 4/99b