Zusammenfassung: In der Entscheidung Rs C-240-244/98 vom 27.6.2000 entschied der EuGH, dass Gerichtsstandsklauseln, wonach ein Verbraucher bei einem außerhalb seines Ansässigkeitsortes gelegenem Gericht geklagt werden kann, als der RL 93/13/EWG über missbräuchliche Bestimmungen in Verbraucherverträgen widersprechend beurteilt. Weiters urteilte der Gerichtshof, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten von Amts wegen ihre, auf eine derartige Gerichtsstandklause gestützte Zuständigkeit zu verneinen haben. Der Autor untersucht die Frage, ob ein nationales Gericht die Unzuständigkeit aufgrund einer unfairen und nichtigen Gerichtsstandklausel auch dann verneinen muss, wenn der Verbraucher diese nicht rügt.