Zusammenfassung: Der Autor untersucht die Frage, ob bei Softwarefehlern der Unternehmer nach dem PHG haftbar wird. Er analysiert, ob Software als körperliche Sache iSd PHG angesehen werden kann, allenfalls aufgrund der Vergleichbarkeit von Software mit Energie. Der Autor differenziert weiters zwischen Standardsoftware und Individualsoftware und zieht zur Lösung auch die Auffassung der Kommission zur Produkthaftungsrichtlinie heran..