Das Thema Scheinunternehmen beschäftigt nicht nur Abgabebehörden und Gerichte, sondern hat oftmals auch prekäre Auswirkungen auf AN, die auf ein solches Unternehmen "hereinfallen". Neben Auswirkungen auf die SV ist es vor allem die Durchsetzung von AN-Ansprüchen aus geleisteter Arbeit, die häufig unmöglich wird. Sehr oft geht mit der Feststellung des Scheinunternehmens eine Insolvenz einher. In der Folge müssen sich AN-Vertreter, IEF-Service GmbH sowie Gerichte mit der schwierigen Frage beschäftigen, ob der wahre AG das Scheinunternehmen ist und daher ein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt besteht bzw wenn nicht, gegen wen dieser durchzusetzen ist. Intransparente rechtliche und faktische Konstruktionen führen nicht selten dazu, dass der wahre AG nicht festgestellt werden kann, insb, wenn die handelnden Personen verborgen bleiben. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Scheinunternehmer als AG in Frage kommt und wie der wahre AG festgestellt werden kann.