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Unrichtige Beratung durch Versicherungsträger begründet keinen sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch

EntscheidungenSozialrechtChristina NeundlingerDRdA-infas 2020/157DRdA-infas 2020, 361 Heft 5 v. 1.9.2020

OGH 16.4.2020, 10 ObS 47/20i

§ 26a KBGG

Anlässlich der Geburt ihrer Tochter M* am 5.11.2018 wollte die Kl bei der bekl Kärntner Gebietskrankenkasse (jetzt Österreichische Gesundheitskasse) das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens beantragen, da dieses verglichen mit der Kinderbetreuungsgeldkonto-Variante finanziell für sie am lukrativsten war.

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