OGH 26.5.2020, 10 ObS 11/20w
§§ 36, 41 Abs 1, § 79 AlVG
§ 41 Abs 1 AlVG wurde durch das Bundesgesetz BGBl I 2017/157 nicht geändert. Diese Bestimmung stellt für die Bemessung des Krankengeldes nach ihrem Wortlaut nach wie vor auf die "Höhe der zuletzt bezogenen Leistung" nach dem AlVG ab.