OGH 26.2.2020, 9 ObA 137/19s
§§ 1 und 155 ZPO
Der Kl begehrte von der Bekl mit Klage vom 31.1.2019 eine Urlaubsersatzleistung (nach unberechtigtem vorzeitigen Austritt – in der Hauptsache ist ein Vorabentscheidungsverfahren am EuGH anhängig). Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Die Bekl wurde nach der angefochtenen E am 24.10.2019 im Firmenbuch infolge beendeter Liquidation gelöscht.