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§ 460 ASVG als Grenze für (günstigere) Sondervereinbarungen bei den Sozialversicherungsträgern

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2020/129DRdA-infas 2020, 327 Heft 5 v. 1.9.2020

OGH 24.4.2020, 8 ObA 6/20w

§ 460 Abs 1 ASVG

Zwischen dem kl Zentralbetriebsrat (ZBR) und der bekl Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde eine BV abgeschlossen. Diese sieht einen Anspruch auf bis zu zwei zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr vor, wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt ("Samstagsfeiertagsregelung"). Streitgegenständlich ist nun die Frage, ob die abgeschlossene BV die Voraussetzungen des § 460 ASVG erfülle, um eine rechtswirksame Geltung erlangen zu können. In diesem Zusammenhang hat der ZBR der PVA eine Feststellungsklage gem § 54 Abs 1 ASGG erhoben. Die Vorinstanzen wiesen das Begehren ab.

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