Zugeständnis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die Kündigungsfrist verkürzen zu können, bewirkt im Zweifel noch keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2020/127DRdA-infas 2020, 324 Heft 5 v. 1.9.2020