OGH 26.2.2020, 9 ObA 124/19d
§ 2d AVRAG
Während des Arbeitsverhältnisses absolvierte die AN eine Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Zuvor unterfertigte die AN eine Vereinbarung, nach der sich die AN im Falle des Ausscheidens vor Ablauf der Bindungsfrist verpflichtete, der AG "die Kosten der bezahlten Dienstfreistellung" während der Ausbildung zurückzuzahlen.