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Kein Ausbildungskostenrückersatz bei mangelnder Transparenz der Bedingungen der Rückzahlungsverpflichtung

EntscheidungenArbeitsrechtMelanie KocsanDRdA-infas 2020/103DRdA-infas 2020, 236 Heft 4 v. 1.7.2020

OGH 26.2.2020, 9 ObA 124/19d

§ 2d AVRAG

Während des Arbeitsverhältnisses absolvierte die AN eine Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich. Zuvor unterfertigte die AN eine Vereinbarung, nach der sich die AN im Falle des Ausscheidens vor Ablauf der Bindungsfrist verpflichtete, der AG "die Kosten der bezahlten Dienstfreistellung" während der Ausbildung zurückzuzahlen.

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