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Keine Bindung des Gerichts an Leistungsbescheide des Sozialversicherungsträgers im Regressverfahren gem § 334 ASVG bei fehlender Einbindung des Schädigers

EntscheidungenArbeitsrechtMagdalena MissbichlerDRdA-infas 2020/102DRdA-infas 2020, 234 Heft 4 v. 1.7.2020

OGH 27.2.2020, 8 ObA 7/19s

§ 334 Abs 1 ASVG

Im Regressverfahren nach § 334 ASVG besteht, wenn der Schädiger an diesem Verfahren nicht beteiligt ist, im Hinblick auf den Umfang des Aufwandersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers keine Bindung an den Bescheid über die Gewährung der Leistung.

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