OGH 27.2.2020, 8 ObA 7/19s
§ 334 Abs 1 ASVG
Im Regressverfahren nach § 334 ASVG besteht, wenn der Schädiger an diesem Verfahren nicht beteiligt ist, im Hinblick auf den Umfang des Aufwandersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers keine Bindung an den Bescheid über die Gewährung der Leistung.