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§ 1155 ABGB in der COVID-19-Krise

Aktuelles zur Corona-KriseMichael HaiderDRdA-infas 2020, 199 Heft 3 v. 1.5.2020

Die COVID-19-Pandemie bringt unzählige Rechtsprobleme mit sich, deren Klärung noch gänzlich offen ist. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen der Entgeltfortzahlung und der einseitigen Anordnung von Urlaub iSd § 1155 Abs 3 und 4 ABGB.

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