vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Pflegegeld zur bulgarischen Pension bei einem Antrag vor dem 1.1.2015

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2020/55DRdA-infas 2020, 105 Heft 2 v. 1.2.2020

OGH 19.11.2019, 10 ObS 138/19w

§§ 3a, 48f Abs 4 BPGG

Die 1939 geborene Kl ist bulgarische Staatsangehörige und lebt in Wien. Sie bezieht eine bulgarische Pension und eine österreichische Ausgleichszulage; sie unterliegt der bulgarischen KV. Sie verfügt über eine Anmeldebescheinigung als Angehörige eines EWR-Bürgers gem § 52 Abs 1 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Ihr Antrag auf Pflegegeld vom 30.10.2014 wurde mit Bescheid vom 28.2.2015 abgelehnt, weil sie der KV in Bulgarien zugehörig sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!